Heiratsantrag Verlobung

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Heiratsantrag und einer Verlobung? Gibt es da einen oder ist diese Kombination aus Heiratsantrag- Verlobung nicht eigentlich identisch? Generell kann man sagen, dass beide das gleiche titulieren. Denn ein Heiratsantrag und vor allem das darauffolgende “Ja” sind gleichzusetzen mit einer Verlobung.

In der gesetzlichen Definition bedeutet dies, dass beide künftigen Ehepartner ihre Willenserklärung abgegeben haben und mit einer künftigen Eheschließung einverstanden sind. Dabei ist jedoch die Verlobung an sich nicht zwingend notwendig, denn spätestens in dem Moment in dem man beim Standesamt das Aufgebot zur Hochzeit bestellt oder beantragt, gilt man als verlobtes Paar. Natürlich wäre es davor schon ratsam einen Heiratsantrag zu stellen und die bekannten Worte zu fragen, denn schließlich sollten eigentlich beide künftigen Ehepartner sich hier einig sein. Ist dieser aber dann in trauter Zweisamkeit oder auch im Kreise der Familie oder Freunden gestellt worden, ist eigentlich kein wesentlicher Unterschied zwischen einem Heiratsantrag und einer Verlobung.

Diese unterschiedlichen Definition die heute so untrennbar verschmelzen, waren allerdings in früher Zeit noch als getrennt anzusehen. Denn in damaliger Zeit war es üblich bei dem Vater der Braut um deren Hand anzuhalten, und wurden sich dieser sowie der Bräutigam einig, so wurde anschließend die Verlobung bekannt gegeben. Heutzutage wird dies in manchen Familien immer noch so praktiziert, dass man der Form halber bei den Eltern um die Hand der Erwählten anhält, wenngleich diese natürlich in europäischen Kulturen das Mitspracherecht hat. In so manch anderen Kulturen hingegen ist es nach wie vor ein Handel zwischen den Männer oder oftmals auch zwischen den Eltern der Brautleute.