Wieviele Trauzeugen?

Während so manches Brautpaar aus den unterschiedlichsten Gründen nicht weiß, wen es als Trauzeugen wählen soll und wer passend für dieses besondere Amt erscheint, stehen viele andere vor den Problem, dass sich zu viele Freunde oder Verwandte dafür anbieten. Natürlich möchte man hier keinen vor den Kopf stoßen und am liebsten wäre es so manchem, wenn alle liebgewonnenen Menschen dieses einmalige Glück bekunden würden. Jedoch ist die Anzahl- Trauzeugen klar definiert. So sieht es die katholische Kirche vor, dass zwei Trauzeugen anwesend sind. Beim Standesamt hingegen müssen seit dem Jahre 1998 eigentlich keine Trauzeugen mehr anwesend sein. Aber viele Paare entscheiden sich heute aufgrund der finanziellen Seite oder auch aufgrund persönlicher Gründe dafür, nur standesamtlich zu heiraten und wollen daher auch hier nicht auf die alte Tradition der Beglaubigung durch die Trauzeugen verzichten.

Dabei sollte man aber beachten, dass ein Trauzeuge unbedingt volljährig sein muss und auch einen gültigen Personalausweis besitzen muss. Sollte man zu der Gruppe Brautpaare gehören, die kurzentschlossen heiraten kann und daher keine Trauzeugen aufweisen, kann man noch ergänzen, dass es durchaus reicht bei der standesamtlichen Trauung die Trauzeugen einige Minuten vor der standesamtlichen Zeremonie zu nennen, sofern man dies möchte. Ansonsten geht es gerade hier auch ohne diese und letztendlich ist dies eigentlich auch unwichtig, denn schließlich steht das Brautpaar und deren Liebe im Mittelpunkt und nicht die Unterschrift zweier Trauzeugen.