Trauzeugen in der Kirche

Stolz schreitet die wundervolle Braut am Arm des Brautführers hinter den Blumen streuenden Kindern in die aufwendig mit weißen Rosen dekorierte Kirche, während die Orgel liebliche Töne anschlägt und die Brautjungfern in festlichen Gewand sie begleiten. Stolz blickt sie in die freudigen Gesichter der lieben Verwandten und Bekannten, ehe sie sich mit einem Lächeln den am Altar stehenden Bräutigam sowie den Tauzeugen- Kirche zuwendet. Denn diese sind gerade bei einer Hochzeitszeremonie der katholischen Glaubensgemeinschaft erforderlich, da die römisch- katholische Kirche auf zwei Trauzeugen besteht, die bereits im Vorfeld bei den Brautleutegespräch benannt werden müssen. Dabei sollte man sich unbedingt im Vorfeld erkunden, ob es notwendig ist, dass die Trauzeugen der gleichen Konfession angehören, da dies bisweilen unterschiedlich praktiziert wird.

In evangelischen Glaubensgemeinschaften ist hingegen ein Trauzeuge nicht zwingend erforderlich, aber man kann hier jederzeit Trauzeugen benennen. Jedoch unterscheiden sich gerade im Ablauf der kirchlichen Zeremonie und der Trauzeugen- Aufgaben diese beiden Glaubensrichtungen wenig. Denn sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche wird nach der eigentlichen Zeremonie zumeist in der Sakristei die Heiratsurkunde schriftlich besiegelt und die Trauzeugen müssen der Form halber unterschreiben. Zeitgleich wird dies dann auch in das Kirchenregister eingetragen und mit dieser abschließenden Begebenheit ist man dann auch im Sinne der Kirche ein rechtmäßiges Ehepaar.