Trauzeugen Pflichten

Die Trauzeugen- Pflichten lassen sich auf einige wenige formelle Begebenheiten festlegen. So muss dieser bei der kirchlichen oder auf Wunsch des Paares bei der standesamtlichen Trauung anwesend sein und durch seine Unterschrift die Ehe bekunden. Auch bei der Aufbewahrung der Ringe spielt dieser eine Rolle, da er diese dem Brautpaar reicht wenn es zum Austausch dieser kommt. Ansonsten hat der Trauzeuge eigentlich keine formellen Verpflichtungen, jedoch sind mit diesem Amt einige freiwillige Optionen verbunden.

So sollte der Trauzeuge bei der Planung und Organisation der Trauung helfen, gegebenenfalls den Junggesellenabschied organisieren sowie auch bei einem Polterabend mithelfen. Natürlich steht er dabei auch dem Brautpaar seelisch und moralisch zur Seite und sollte ein Ansprechpartner sein, wenn der bekannte Schuh der Ernsthaftigkeit und der letzten Zweifel drückt. Bei den Hochzeitsfestlichkeiten übernimmt dann der Trauzeuge oftmals die Rolle als Moderator oder sorgt für einen reibungslosen Ablauf, damit das Brautpaar diesen besonderen Tag genießen kann. Besonders eifrige Trauzeugen lassen sich dann noch kleine Highlights für die Hochzeitsfeier einfallen und sorgen mit diesen für eine gelungene Abwechslung. Zudem übernimmt der Trauzeuge auch oftmals die traditionelle Brautentführung, während der zweite Trauzeuge sich dann mit dem Bräutigam auf die Suche der abhanden gekommenen Braut begibt. Auch nach der Hochzeit sollte der Trauzeuge immer als Ansprechpartner und Freund für beide frischgebackenen Eheleute da sein, und als Vertrauensperson fungieren.

Interessanterweise unterscheiden sich hier die Trauzeugen- Pflichten unwesentlich von den Begebenheiten in anderen Ländern. Denn auch in Kenia oder Griechenland beispielweise übernimmt der Trauzeuge die Rolle des Vermittlers und des Ansprechpartners.